|
Verkaufs- und
Lieferbedingungen
1) Allgemeines
Sämtliche Auträge werden ausschließlich aufgrund
nachstehender Verkaufs-und Lieferbedingungen angenommen und aussgeführt. Käufereigene
Bedingungen sind unwirksam, soweit sie den Bedingungen des Verkäufers entgegenstehen und
nicht ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt sind. Alle Aufträge und Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Besätigung.
2) Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich und
freibleibend
3) Auftragsbestätigung
Bestellungen werden in der uns möglichen Ausführungsart
bestätigt. Auftragsbestätigungen sind von dem Besteller sofort nach Erhalt sorgfältig zu
prüfen. Alle Angaben der Auftragsbestätigung sind für die Auftragsabwicklung verbindlich.
Änderungen haben schriftlich zu erfolgen. Versäumnisse gehen zu Lasten des
Bestellers. nach individuellen Maßen gefertigte Waren können nicht zurückgenommen werden.
Der Verkäufer haftet hierbei nicht für die Eignung der von dem Käufer vorgeschlagenen
Waren, es sei denn, der Verkäufer hat die ihm obliegende Mitteilungspflicht über die
Tauglichkeit der Ware nicht erfüllt. Nachträgliche Änderungen des Auftrages werden
gegen Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Änderung entstandenen Kosten durchgeführt und
bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit. Voraussetzung für die Annahme des
Auftrages sit die volle Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Verschlechtern sich die
Vermögensverhältnisse und wird hierdurch die Gegeneleistung gefährdet, so ist der
Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte haben wir dann,
wenn unsere Ansprüche aus dem Liefervertrag bereits bei dessen Abschluß gefährdet
waren.
4) Preise und Zahlungskonditionen
Preisvereinbarungen für die Objekte gelten maximal zwei
Monate als verbindlich. Bei allen Auftragen, ausgenommen Barverkäufe, gelten
folgende Zahlungskonditionen: Ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Montage
bzw. Fertigungsbeginn, ein Drittel bei Rechnungslegung in bar bzw. bargeldlos durch
Überweisung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Andere Zahlungskonditionen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Tilt ein
Skontoabzug als vereinbart, so gilt dieser nur für den Warenwert, nicht jedoch auf Fracht
und sonstige Dienstleistungen. Unberechtigte Skontoabzüge werden von uns
nachgefordert. Wechsel werdennicht akzeptiert. Bei Banküberweisungen und Scheckzahlunen
gilt der Tag der Gutschriftsanzeige der Bank als Zahlungseingang. Werden die
Zahlungsfristen um mehr als 14 Kalendertage überschritten,hat der Zahlungspflichtige
Verzugszinsen in Höhe von 4 % Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank
zu entrichten. Gleichzeitig werden alle weiteren, bisher nicht fälligen Rechnungen ohne
Abzug fällig. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,
es handelt sich um umstrittenen oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Anderslautende Anweisungen des Käufers sind nicht bindend. Bei allen Auftragen können dem
Leistungsaufwand entsprechend Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert
werden. Aufträge werden nicht weiter ausgeführt, wenn Teilzahlungen bzw.
Abschlagszahlungen nciht geleistet werden. Dies gilt auch bei größeren Materialmengen.
Erklärt sich der Verkäufer nachträglich mit einer mengenmäßigen Kürzung oder einer
Zurückstellung einer Teilmenge des Auftrages einverstanden, so erfolgt die Berechnung der
gelieferten Ware mit Eintritt des vereinbarten Liefertermins.
5) Lieferung und Versand
Von uns bestätigte Lieferfristen werden bestmöglich
gehalten. Mündliche Zusagen sind erst verbindlich, wenn eine genaue Überprüfung und
schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Die Lieferfrist beginnt nach völliger Klarstellung
des Auftrages. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen auf seiten des
Verkäufers oder einer seiner Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der
Behinderung. Eine hierdurch bedingte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer
nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein
Ausschluß des rücktrittsrechts gilt nicht bei Fixgeschäften. Bei Lieferverzögerungen
anderer Art ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist,
mindestens indes vier Wochen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer haftet in voller
Schadenshöhe ei eigenem groben Verschulden und dem seiner leitenden Angestellten.
Außerdem haftet er dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten im Grunde nach auf für grobes
Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Es sei denn, der Verkäufer kann sich kraft
Handelsbrauch davon freizeichnen. In den letzten beiden Fallgruppen haftet der Verkäufer
der Höhe nach begrenzt auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt. Wird die verkaufte Ware nicht am Wohnsitz des Käufers
eingebaut, so geht die Gefahr mit Absendung auf den Käufer über, unabhängig davon, ob der
Verkäufer die Versendung selbst ausführt oder durch Dritte ausführen läßt. Wird die Ware
nicht rechtzeitig abgenommen, so steht uns gleichwohl das Recht zu, nach Ablauf einer
Wartefrist von 10 Tagen den Kaufpreis zu verlangen.
6) Beanstandungen
eine Mängelrüge muß unverzüglich, spätestens innerhalb von
8 Tagen nach eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Mängel eines Teils der Lieferungen
berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei berechtigten Beanstandugen
besteht lediglich ein Anspruch nach unserer Wahl auf kostenfreie Ersatzlieferung mit
erneuter Lieferfrist oder auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, in keinem Fall
jedoch auf Einbehaltung fälliger Rechnungsbeträge, es sei denn, diese sind unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt. Bei Handelswaren beschränkt sich unsere Haftung auf
Abtretung unserer Ansprüche gegen den Lieferanten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche
wie Wandlung, Minderung und Schadensersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrunde sind
ausgeschlossen. Schlägt jedoch die Nachbesserung oder die ersatzlieferung fehl, so
hat der Käufer wahlweise das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf
Rückgängigmachung des Vertrages. Schadensersatzansprüche aus § 463, 480 Abs.2 bzw.
Schadensersatzansprüche aus der Verletzungvon vertraglichen Haupt-oder
Nebenpflichten bleiben hiervon unberührt.
7) Gewährleistung
Gewährleistung wird nur bei sachgemäßer Behandlung unserer
Ware erbracht. Sie wird im Rahmen der VOB auf die Dauer für maximal 2 Jahre
übernommen. Sie entfällt, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung
verändert, beschädigt oder außer Funktion gesetzt wurde.
8) Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die
Vorbehaltsware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der zukünftigen
Forderungen gegenden Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich enes etwa zu
Lasten des Käufers gehenden Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des
Käufers gemäß § 950 BGB im Falle der Be-oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer
neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine Be-oder Verarbeitung erfolgt ausschließlich für uns.
Diese verarbeitete Ware dient in voller Höhe zur Sicherung der vorgenannten Forderungen.
Soweit die Ware anderer Zulieferanten mit verarbeitet wird, bei der gleichfalls die
Rechtsfolgen des § 950 BGB ausgeschlossen sind, erwerben wir zumindest Miteigentum an der
neuen Sache, bis auf den Anteil, der quotenmäßig dem Wert der anderen verarbeiteten
Gegenstände entspricht, den der Zulieferant in rechnung gestellt hat. Die Forderungen des
Käufers aus der Weiterlieferung der Ware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an
uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsare ohne oder nach Be-und
Verarbeitung geliefert wird. Auch soweit unsere Vorbehaltsware mit Ware dritter
Zuliefernaten verarbeitet ist, werden die Lieferforderungen an uns voll abgetreten.
Lediglich für den Fall, dass auch der Zulieferant einen verlängerten Eigentumsvorbehalt
rechtswirksam geltend machen kann, werden uns die betreffenden Lieferforderungen bis auf
den Teil abgetretgen, der quotenmäßig dem Wert entspricht der vom Zuliefernat für dessen
mitverarbeitenen Gegenstand berechnet worden ist. Die Vorausabtretung gilt auch für den
Fall der Vorbehaltsware mit einem Grundstück im Sinne von § 946 BGB. Bei Zahlungsverzug
oder Zahlungseinstellung des Käufers, Einleitung von Vergleichs-oder Konkursverfahren
oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung, erlischt die dem Käufer verbliebene
Einzugsermächtigung bezüglich der abgetretenen Forderungen. Der Käufer ist in diesem Fall
auch verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten durch Beschilderung oder auf
sonstige Weise als user Eigentum kenntlich zu machen. Er hat uns über noch vorhandene
Vorbehaltsware, auch soweit diese bge-bzw. verarbeitet sit, eine detaillierte
Aufstellung zuzusenden, wie auch eine Aufstellung der gemäß Absatz 3 abgetretenen
Forderungen unter Benennung der Drittschuldner. Unabhängig davon sind Bevollmächtigte
unseres Hauses jederzeit berechtigt, bei dem Käufer entsprechende Feststellungen zur
Wahrung unserer Rechte vorzunehmen und alle dafür erforderlichen Unterlagen vorgelegt zu
verlangen. In den vorgenannten Fällen ist im übrigen die Vorbehaltsware fracht- und
spesenfrei auf uner Verlangen an uns heruaszugeben, wobei wir aufgrund einer hiermit
unwiderruflich erteilten Einwilligung des Käufers zu Wegnahme befungt sind, wie wir in
diesem Fall auch berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, nuch unserer Wahl die Ware im
Wege der Versteigerung oder freihändig zu vekaufen und den Erlös auf den Nettokaufpreis
zu verrechnen. Der Käufer verzichtet auf die Rechte aus § 50
Vergleichsordnung.
9) Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Bad
Iburg bzw. das Landgericht Osnabrück, auch wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens
geltend gemacht werden. Es gilt auch für Klagen aus Scheck und Wechsel. Durch Erteilung
eines Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs-und Zahlungsbedinungen als allein
maßgebend an. Bei späteren Bestellungen genügt der Hinweis des Lieferers auf diese
Bedingungen, um sie für die spätere Bestellung allein maßgebend zu machen. Sollte
eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Rechtsgrunde oder durch Vereinbarung
ungültig sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen gültig.
|
|